Ein Balkonkraftwerk speist nicht verbrauchten Strom in das öffentliche Netz ein. Darum musst du die Stecker-Solaranlage anmelden, wenn du sie in Betrieb nimmst. Wo und wie, zeigen wir dir hier.
Das Balkonkraftwerk musst du in Deutschland im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Hier sind die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen in Deutschland verzeichnet. Die Anmeldung kannst du selbst übernehmen. Ein Elektrofachmann ist dafür – wie auch für die Montage des Balkonkraftwerks – nicht nötig. Eine zusätzliche Anmeldung beim örtlichen Stromnetzbetreiber ist seit April 2024 nicht mehr nötig. Er erfährt über die Bundesnetzagentur von deiner Anlage. Denn überschüssigen Strom speist dein Balkonkraftwerk in dessen Netz ein.
Balkonkraftwerk anmelden in zwei Schritten
Die Anmeldung deines Balkonkraftwerkes geschieht in zwei Schritten, die online durchführen kannst.
1. Benutzerkonto im Marktstammdatenregister anlegen
Die Bundesnetzagentur führt das so genannte Marktstammdatenregister (MaStR). Hier sind alle Betreiber von Strom- und Gaserzeugungsanlagen verzeichnet. Auch du musst ein Benutzerkonto anlegen.
2. Als Anlagenbetreiber anmelden und Anlage registrieren
Hast du das MaStR-Benutzerkonto mit dem Link in der Bestätigungsmail aktiviert, meldest du dich darin als Anlagenbetreiber an und registrierst deine Anlage.
Die Anmeldung im Marktstammdatenregister
Alle ortsfesten Stromerzeugungs-Anlagen müssen im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur angemeldet werden – egal wie groß sie sind. Das ist im Energiewirtschaftsgesetz und der MaStR-Verordnung vorgeschrieben. Auch dann, wenn dir für die Einspeisung von überschüssigem Strom ins öffentliche Netz keine EEG-Förderung gezahlt wird, und auch dann, wenn du den Strom komplett selbst verbrauchst.
Dass dir der eingespeiste Strom aus der Balkon-Solaranlage nicht bezahlt wird, ist die Regel, da sich eine vergütete Einspeisung per EEG-Förderung hier nicht lohnt.
Seit April 2024 ist die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister einfacher. Man müsse nur noch fünf statt wie bisher rund 20 Angaben zur Anlage eintragen, betonte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, bei der Umstellung: „Menschen sollen so leicht wie möglich bei der Energiewende mitmachen können. Balkonkraftwerke können nun schnell und unbürokratisch registriert werden.“
Für die Anmeldung im Marktstammdatenregister legst du erst ein Benutzerkonto mit deinen Daten an. Hier registrierst du zunächst dich als Anlagenbetreiber, dann deine Anlage mit Daten wie Standort, Netzanschluss und technischen Merkmalen. Wichtig ist auch die Zählernummer. Die hinterlegst du als „Identifikationsnummer des Netzbetreibers“.
Ziel des Marktstammdatenregisters ist ein verlässlicher Überblick über die Erzeugerlandschaft, um Netzausbau, Versorgungssicherheit und Energiewende planen zu können. Die Bundesnetzagentur hat das Verzeichnis 2019 in Betrieb genommen.
Du erhältst bei der Anmeldung eine Nummer, die mit SEE beginnt. Das steht für Stromerzeugungseinheit. Diese SEE-Nummer braucht dann im nächsten Schritt dein örtlicher Stromnetzbetreiber. In dein Benutzerkonto kannst du dich auch später immer wieder einloggen – etwa für Adressänderungen oder um weitere Anlagen zu registrieren.
Jetzt Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden:
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
Wann muss ich mein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden?
Nur wenn dein Balkonkraftwerk eine installierte Modulleistung von 2.000 Watt und eine maximale Ausgangsleistung von 800 Watt am Wechselrichter überschreitet, musst du es in Deutschland auch noch beim Netzbetreiber anmelden. Die Stromnetzbetreiber sind in der Regel Stadtwerke oder landesweite Konzerne wie Bayernwerk. Ihnen gehören die Leitungen.
Im Stromnetz deines Netzbetreibers landet der Wechselstrom, den der Wechselrichter deines Balkonkraftwerks in die Steckdose abgibt. Er möchte im Wesentlichen Standort und Leistung der Anlage wissen sowie deine Anlagennummer, die du im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur bekommen hast.
Falls du deinen Netzbetreiber nicht kennst: Sein Name steht auf deiner Energierechnung, eventuell auch auf deinem Stromzähler. Nicht verwechseln mit dem Stromversorger, bei dem du deinen Liefervertrag hast! Diesen kannst du beliebig wählen. An jedem Ort gibt es aber nur einen Stromnetzbetreiber.
Wenn dein Netzbetreiber nur als Codenummer angegeben ist, kannst du hier nachsehen, welches Unternehmen sich dahinter verbirgt.
Die Netzbetreiber haben für die Anmeldung von Balkonkraftwerken meist Online-Formulare, die du recht unkompliziert ausfüllen kannst, zum Beispiel das Bayernwerk. (Hier Infos zur Anmeldung in Österreich)
Wenn du auf der Homepage deines Netzbetreibers kein Onlineformular oder einen Vordruck zum Ausdrucken findest, kannst du diesen Vordruck des VDE ausfüllen und per Post, PDF oder Scan an deinen Netzbetreiber schicken (Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz).
Stromzähler muss geeignet sein
Für ein Balkonkraftwerk brauchst du einen geeigneten Stromzähler. Du brauchst mindestens einen Stromzähler mit Rücklaufsperre. Moderne Zähler sind damit in der Regel ausgestattet. Für eine Übergangszeit ist es aber laut dem im April vom Parlament verabschiedeten Solarpaket erlaubt, das Balkonkraftwerk auch mit einem alten Zähler in Betrieb zu nehmen. Dein Stromnetzbetreiber kümmert sich um den Austausch, denn der Stromzähler gehört ihm.
Ein älterer Zähler ohne entsprechende Sperre läuft rückwärts, wenn Strom eingespeist wird – ähnlich wie eine Manipulation des Kilometerzählers im Auto. So einen einfachen Zähler hast du insbesondere dann, wenn sich darin eine Scheibe dreht. Schaue am besten mal auf dem Zähler nach. Du erkennst die Rücklaufsperre am Symbol einer Drehscheibe mit Widerhaken.
Für das Balkonkraftwerk brauchst du einen Zweirichtungszähler, da du Strom verbrauchst und einspeist. Oft ist der Austausch des Stromzählers kostenlos, das kommt auf den Netzbetreiber an. Möglicherweise muss er deinen Zähler ohnehin früher oder später austauschen, weil ab 2032 moderne Zähler Vorschrift sind.
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