Für ein Balkonkraftwerk brauchst du keine spezielle Versicherung: Bei Mietern ist es mit der Hausratversicherung abgesichert. Bei Hauseigentümern greift die Wohngebäudeversicherung. Schäden bei Dritten zahlt die Haftpflicht.
Da die Stecker-Solaranlagen auf Balkonen oder Terrassen dauerhaft draußen sind, stellt sich sicher vielen Interessenten und Besitzern die Frage: Wer zahlt, wenn ein Unwetter das Balkonkraftwerk beschädigt, Teile mutwillig zerstört werden, herunterfallen oder Diebe die Anlage klauen? Immerhin liegen die Anschaffungskosten zwischen 500 bis über 1000 Euro, und mindestens sechs Jahre dauert es schon, bis sich eine Balkonkraftwerk rentiert hat und kostenlos Solarstrom produziert.
Balkonkraftwerk gehört zum Hausrat
Bist du Mieter oder Wohnungseigentümer und die Anlage versorgt nur deinen Haushalt, dann gehört sie zum Hausrat und damit in die Hausratversicherung. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Steckersolaranlagen im November 2023 in die Musterbedingungen für Hausratversicherungen aufgenommen.
Wer eine neue Hausratversicherung abschließt, hat das Balkonkraftwerk somit auf jeden Fall dabei. Wer schon eine bestehende Police hat, sollte sicherheitshalber mit seiner Versicherung darüber sprechen, rät der GDV. In der Regel könnten alte Policen auf die neuen Bedingungen umgestellt werden. Anders als für Module auf dem Dach gibt es für ein Balkonkraftwerk keine spezielle Photovoltaikversicherung.
Wann auch Eigentümer eine Hausrat brauchen
Die Hausratversicherung greift auch bei Hauseigentümern, falls die Anlage nicht fest am Gebäude installiert ist. „Wenn die Solaranlage beispielsweise im Garten steht und über einen Stecker mit dem Haus verbunden wird, besteht kein Versicherungsschutz über die Wohngebäudeversicherung“, erklärt Cornelia Flörcks von der R+V Versicherung. Dann brauchst du eine Hausratversicherung, wenn du die Mini-PV-Anlage versichern willst.
Eine Hausratversicherung gilt im Gegensatz zur Haftpflicht nicht als Must-Have. Je mehr Wert aber dein Hausrat vom Fernseher bis zum Laptop hat, umso mehr macht sie Sinn. Das Balkonkraftwerk steigert ihn nochmal um hunderte Euro.
Wohngebäudeversicherung schützt Balkonkraftwerk von Hauseigentümern
Versorgt das Balkonkraftwerk ein Haus, das dir gehört, und ist sie fest mit dem Haus oder der Garage verbunden, ist das Balkonkraftwerk über die Wohngebäudeversicherung versichert, erklärt die Versicherung Debeka. Alternativ können Hausbesitzer ihre Solaranlage über eine eigenständige Photovoltaikversicherung schützen.
Die passenden Versicherungen für eine Balkonsolaranlage sind die Wohngebäudeversicherung, falls du Immobilieneigentümer bist und die Anlage fest montiert ist, oder die Hausratversicherung, die bei Mietern zum Tragen kommt.
Mieter | Hauseigentümer & fest installiert | Wohnungseigentümer oder aufgestellt |
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Hausratversicherung | Wohngebäudeversicherung | Hausratversicherung |
Technische Defekte sind nicht versichert
In der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung sind die jeweils vereinbarten Gefahren abgedeckt, beispielsweise Sturm- und Hagelschäden. Bei beiden Versicherungsverträgen lassen sich weitere Naturgefahren und Überspannungsschäden durch Blitz einschließen.
„Die Absicherung bei Diebstahl, Vandalismus und Graffiti kann in die Wohngebäudeversicherung mit aufgenommen werden“, sagt Cornelia Flörcks von der R+V-Versicherung. Technische Defekte und daraus folgende Ertragsausfälle sind ihr zufolge jedoch bei beiden Versicherungen nicht abgedeckt.
Haftpflicht ersetzt Schäden Dritter
Die Haftpflichtversicherung springt ein, wenn anderen durch deine Balkon-Solaranlage ein Schaden entsteht. Etwa wenn Teile der Anlage oder ein Modul herunterfallen, ein Auto beschädigen oder gar jemanden verletzen.
Verursacht das Balkonkraftwerk einen Schaden bei Dritten – weil es beispielsweise wegen eines technischen Defekts in Brand gerät – ersetzt die Privathaftpflichtversicherung den Betroffenen den Schaden. Voraussetzung ist laut HUK Coburg, dass die Anlage zu einer selbst bewohnten Immobilie gehört. Dazu gehören nicht nur Eigentumshäuser und -wohnungen, sondern auch Mietimmobilien.
Eigentümerinnen und Eigentümer, die vermieten oder verpachten, können solche Fälle über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung absichern.
Brand eines Balkonkraftwerks unwahrscheinlich
Dass die Minisolaranlage brennt, ist äußerst unwahrscheinlich, sagen der TÜV und die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie. Die erzeugte Energie reicht nicht aus, um eine normgerechte Elektroinstallation im Haus zu überlasten.
Der Elektrotechnik-Verband VDE sieht ebenfalls keine Brandgefahr bei einer „normgerechten Inbetriebsetzung der steckerfertigen PV-Anlage„. Dazu gehört insbesondere: Keine Mehrfachsteckdose benutzen.
Dennoch: Wer sich eine Balkon-Solaranlage anschafft, sollte sicherheitshalber rechtzeitig prüfen, ob solche Schäden grundsätzlich mitversichert sind oder ob der bestehende Vertrag ausgeweitet werden muss.
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