Neue Gesetze für Balkonkraftwerke: So profitierst du!

Mit zwei neuen Gesetzen will die Bundesregierung die Verbreitung von Balkonkraftwerken unterstützen. Mieter sollen einfacher eine Genehmigung bekommen und die Anlagen dürfen mehr Leistung haben. Außerdem gibt es Vereinfachungen. Die neuen Regeln im Überblick, wie du davon profitierst.

Mehr Leistung und weniger Bürokratie für Balkonkraftwerke – so kann man zusammenfassen, was im „Gesetz zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ steht. Es wird auch als Solarpaket I bezeichnet. Am 26. April hat es den Bundestag und den Bundesrat passiert.

Was bringt das Solarpaket I für Balkonkraftwerke?

Die Anmeldung beim Netzbetreiber nicht nicht mehr nötig. Der Betrieb ist auch mit älteren Stromzählern erlaubt. Außerdem wurde die zulässige Leistung von 600 auf 800 Watt erhöht.

Die „Teilhabe an der Energiewende“ soll einfacher werden – eben auch mit Balkonkraftwerken für Wohnungsmieter und Eigentümer. Die Bundesregierung verspricht sich einiges davon: „Es wird von einem mittleren Zubau von 200.000 Steckersolargeräten jährlich ausgegangen“, hieß es im Referentenentwurf für das neue Gesetz. Die Bundesregierung will mit den verschiedenen Maßnahmen den Ausbau der Photovoltaik beschleunigen und steigern.

Anmeldung beim Netzbetreiber fällt weg

Wer ein Balkonkraftwerk installiert, muss es nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Die Anmeldung beim örtlichen Stromnetzbetreiber ist nicht mehr nötig. Außerdem wurde die Marktstammdatenregistermeldung vereinfacht.

Mehr Leistung erlaubt

Statt wie bisher bei 600 Watt liegt die maximal erlaubte Leistung von Balkonkraftwerken nun bei 800 Watt. Somit kannst du mehr kostenlosen Sonnenstrom erzeugen und die Stromrechnung damit senken – vorausgesetzt natürlich, du kannst ihn gleich verbrauchen.

Im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wird ein neuer Absatz in §8 eingefügt:

„(5a) Ein oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden. Registrierungspflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung bleiben unberührt; zusätzliche Meldungen von Anlagen nach Satz 1 beim Netzbetreiber dürfen nicht verlangt werden.“

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Zuletzt aktualisiert am 30. November 2024 um 5:44 Uhr. Die angezeigten Preise können sich inzwischen geändert haben. Alle Angaben ohne Gewähr.

Stärkere Anlage zum gleichen Preis

Was bedeuten die anstehenden Neuregelungen bei Balkonkraftwerken für dich? Du kannst jetzt Module und Wechselrichter mit mehr Leistung kaufen, wenn du dir ein Balkonkraftwerk anschaffst. Bei den Modulen kannst du auf insgesamt 800 Watt oder idealerweise mehr gehen. Du kannst außerdem einen Wechselrichter (Liste der Testsieger) mit 800 Watt Ausgangsleistung kaufen.

Wenn du schon ein Balkonkraftwerk hast, kannst du eventuell deinen bestehenden Wechselrichter upgraden – von 600 auf 800 Watt. Das geschieht in der Regel über ein Software-Update per WLAN. Informiere dich in der Gebrauchsanleitung oder beim Hersteller, ob dein Wechselrichter das unterstützt. Das macht aber nur Sinn, wenn deine Module auch 800 Watt oder mehr leisten. Alternativ könntest du einen stärkeren Wechselrichter kaufen.

Du bekommst jetzt mehr Leistung fürs Geld. Module, Wechselrichter und Balkonkraftwerk-Komplettpakete (🛒Shop), die noch auf die alte Grenze von 600 Watt ausgerichtet sind, werden merklich günstiger.

Das heißt nicht, dass Balkonkraftwerke mit weniger Leistung nun uninteressant sind. Wenn sie zu deinem Verbrauch passen, ist gar nichts falsch daran. Das führen wir hier aus im Artikel „Lohnt sich ein Balkonkraftwerk?„.

Zuletzt aktualisiert am 30. November 2024 um 5:44 Uhr. Die angezeigten Preise können sich inzwischen geändert haben. Alle Angaben ohne Gewähr.

Betrieb auch mit älterem Zähler erlaubt

Ein Balkonkraftwerk darf künftig auch dann ans heimische Stromnetz gehen, wenn der Haushalt noch keinen modernen Stromzähler hat. Bislang wurde es als Vergehen ausgelegt, wenn sich ein älterer Stromzähler aufgrund des eingespeisten Stroms rückwärts dreht. Dieser Absatz ist neu im EEG:

„Steckersolargeräte im Sinn von § 8 Absatz 5a dürfen an der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers bereits vor dem Einbau einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder eines intelligenten Messsystems mit einer bereits vorhandenen Messeinrichtung betrieben werden.“

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Du musst den modernen Stromzähler übrigens nicht selbst beantragen. Die Bundesnetzagentur, bei der du deine Steckersolaranlage ja weiterhin anmelden musst, gibt dem Stromnetzbetreiber Bescheid. Er dann hat künftig die Pflicht, innerhalb von vier Monaten die Daten zu prüfen, die du im Marktstammdatenregister eingetragen hast und dir eine moderne Messeinrichtung einzubauen.

Genehmigungen für Balkonkraftwerke sollen einfacher werden

Im Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht sind Änderungen geplant, die auf eine leichtere Genehmigung eines Balkonkraftwerks durch Miteigentümer oder Vermieter abzielen.

Nach dem Wohnungseigentumsrecht wird ein Balkonkraftwerk meistens als bauliche Veränderung betrachtet, für die ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung nötig ist. Das Mietrecht setzt eine Genehmigung durch den Vermieter voraus.

Welche Erleichterung für Balkonkraftwerke ist im Gesetz geplant?

Im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht soll die Stromerzeugung mit Balkonkraftwerken
in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden. Damit hat man dann einen Anspruch auf die bauliche Veränderung.

Wer eine Steckersolaranlage betreiben möchte, soll seinen Antrag gegenüber dem Vermieter oder den Miteigentümern nicht mehr begründen müssen. Wenn die Montage des Balkonkraftwerks nicht in die Bausubstanz eingreift, hat sie der Vermieter als vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache hinzunehmen. Dieser umfasst Abnutzung, Einbauten aber müssen rückbaubar sein.

Es geht künftig nicht mehr darum, ob man ein Balkonkraftwerk installieren darf, sondern wie. Hier können Miteigentümer oder Vermieter weiterhin Vorgaben zur Durchführung der Installation machen. Auf konkrete technische Vorgaben verzichtet der Gesetzentwurf.

Nur ein Balkonkraftwerk pro Haushalt mit voller Leistung möglich

Es ist nicht möglich, mehrere Balkonkraftwerke in einem Haushalt zu betreiben, bei denen jedes für sich die Grenze ausschöpft. Deren Leistung würde in so einem Fall zusammengezählt, „da mehrere Anlagen unterhalb der Schwellenwerte, die diese gemeinsam überschreiten, die gleichen Netzwirkungen haben wie eine große Anlage, die alleine die Schwellenwerte überschreitet“, wie es im Referentenentwurf zum Solarpaket I heißt.

Haben jedoch mehrere Bewohner desselben Hauses jeweils ein Balkonkraftwerk installiert (Tipps zur Montage), werden diese nicht zusammengefasst. Sie sind ja mit unterschiedlichen Haushalten verbunden – werden also „nicht hinter demselben Netzverknüpfungspunkt betrieben“ wie es heißt.

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